


Ablauf zur Kostenbeteiligung
Der Kostenvoranschlag für die Ernährungstherapie umfasst fünf Beratungstermine und basiert auf einem Durchschnittswert für verschiedene Erkrankungen. Dies genügt zur Antragsstellung bei Ihrer Krankenkasse.
Der Kostenvoranschlag für die präventive Ernährungsberatung umfasst drei Beratungstermine. Je nach Thematik arbeite ich mit mehr Terminen und erstelle Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Der Kostenvoranschlag ist freibleibend und unverbindlich. Wenn Sie den kalkulierten Zeitaufwand nicht benötigen oder aus einem anderen Grund die Beratungen früher beenden möchten, ist das jederzeit möglich. Ebenso können Sie im Anschluss an die bezuschussten Termine weitere Termine privat buchen.
1. Bescheinigung vom Arzt
Bitten Sie Ihren Arzt, Ihnen diese Notwendigkeitsbescheinigung für die Ernährungstherapie auszufüllen. Jeder behandelnde Arzt kann Ihnen eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung zur Ernährungsberatung bzw. Ernährungstherapie ausstellen. Es muss nicht unbedingt dieses Formular sein – auch ein Rezept oder eine Überweisung werden von der Krankenkasse anerkannt. Für gesunde Klienten, welche die Ernährungsberatung in Anspruch nehmen möchten, kann der Arzt auch das Formular 36 verwenden, welches den Ärzten vorliegt.
Es handelt sich in allen Fällen um budgetneutrale Verordnungen.
Die meisten Ärzte schicken Ihnen die Bescheinigung auch per Post oder E-Mail zu, wenn Ihre Diagnose bereits bekannt ist und Sie telefonisch darum bitten.
2. Krankenkasse
Senden Sie einen formlosen Antrag auf Kostenbeteiligung (gerne können Sie meine entsprechende Vorlage verwenden), den entsprechenden Kostenvoranschlag, mein Zertifikat sowie die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung an Ihre Krankenkasse. In der Regel erhalten Sie kurze Zeit später von Ihrer Krankenkasse eine Bestätigung über die Kostenbeteiligung.
3. Nehmen Sie die Ernährungsberatung in Anspruch
Ihre Ernährungstherapie kann starten. Krankenkassen bezuschussen in der Regel fünf Stunden. In manchen Fällen wird anschließend ein zweiter Antrag bewilligt.
4. Kostenbeteiligung der Krankenkasse
Mit Vorlage meiner Rechnungen und Ihrem Zahlungsnachweis können Sie die Rückerstattung bei Ihrer Krankenkasse anfordern.
Gesetzliche Krankenkassen
Als zertifizierte Ernährungswissenschaftlerin erfüllen meine ernährungstherapeutischen Leistungen die von den gesetzlichen Krankenkassen geforderten Qualitätskriterien. Meine Beratungsleistungen werden von allen gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst.
Privatversicherte & Beamtenverhältnis
Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie im Vorfeld der Beratung unter Vorlage der Notwendigkeitsbescheinigung Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung oder der Beihilfe aufnehmen. Eine Bezuschussung ist hier u.a. vom abgeschlossenen Vertrag mit der privaten Krankenversicherung abhängig.
Ernährungstherapie ist seit 2019 mit einem Erstgespräch (60 Minuten) und maximal 12 Folgeeinheiten (30 Minuten) pro Jahr beihilfefähig. Weitere Infos zur Übernahme der Kosten der Ernährungsberatung durch die Beihilfe finden Sie hier.